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Weisungsgebundenheit
Maßgeblich für die Beurteilung der Weisungsgebundenheit vonGesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH im Sinne des § 47 Abs 2 EStG 1988 ist nicht die sachliche, sondern die davon zu unterscheidende persönliche Weisungsgebundenheit. Die Bindung eines Geschäftsführers an den Gesellschaftsvertrag und die Gesellschafterbeschlüsse stellt bloß eine sachliche Weisungsgebundenheit her. – (§ 47 Abs 2 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2013/13/0046)