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SWK 8, 10. März 2017, Seite 474

Gibt es für verunglückte Dreiecksgeschäfte vielleicht doch eine Rettung?

VwGH legt EuGH Fragen vor

Dietmar Aigner, Peter Bräumann, Georg Kofler und Michael Tumpel

Der dem EuGH zwei Fragen im Zusammenhang mit einem verunglückten Dreiecksgeschäft vorgelegt. Die Finanzverwaltung nimmt bei der Verletzung formaler Voraussetzungen der Vereinfachungsregelungen für Dreiecksgeschäfte nach Art 25 UStG bislang eine strenge Position ein und geht im Wesentlichen davon aus, dass die Möglichkeit zur Anwendung dieser Norm bei einschlägigen Fehlern in der Rechnung oder Zusammenfassenden Meldung endgültig verwirkt sei. Der VwGH erkennt hingegen Auslegungsspielräume dergestalt, dass wegen Fehlern in der Zusammenfassenden Meldung verunglückte Dreiecksgeschäfte möglicherweise auch nachträglich saniert werden können, und wünscht zusätzlich Klärung, ob es bei der Anwendung der Regelung für Dreiecksgeschäfte nur auf die im konkreten Fall verwendete UID ankommt.

1. Ausgangslage: „verunglücktes“ Dreiecksgeschäft

Eine in Deutschland ansässige Personengesellschaft (Revisionswerberin) verwendete ihre österreichische UID nur für „Dreiecksgeschäfte“ nach Art 25 UStG. Sie kaufte dabei mehrmals bei in Deutschland ansässigen Lieferanten Waren ein und verkaufte diese an einen in Tschechien ansässigen Kunden weiter. Die Waren wurden jeweils vom ersten (deutsche...

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