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SWK 4-5, 5. Februar 2017, Seite 308

Neuerungen für die Veranlagung 2016

Steuerreformgesetz 2015/2016 (BGBl I 2015/118)

Die umsatzsteuerlichen Änderungen durch das StRefG 2015/2016 sind großteils mit in Kraft getreten. Als wesentlichste Änderung wurde der Steuersatz für bestimmte Lieferungen, sonstige Leistungen und Einfuhren von 10 % auf 13 % angehoben. Auch die bisher dem ermäßigten Steuersatz von 12 % unterliegenden Ab-Hof-Verkäufe sowie die bisher dem 20%igen Steuersatz unterliegenden Eintrittskarten für Sportveranstaltungen werden nunmehr mit 13 % besteuert. Seit gelten somit folgende ermäßigte USt-Sätze:


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10%iger USt-Satz
13%iger USt-Satz
Lieferungen und Einfuhr der in Anlage 1 aufgezählten Gegenstände (zB Lebensmittel, Wasser, Milcherzeugnisse, Bücher, Zeitungen und Arzneimittel)
Lieferungen und Einfuhr der in Anlage 2 Z 1–9 genannten Gegenstände (zB Tiere und Pflanzen, Futter- und Düngemittel, Brennholz)
Restaurationsumsätze mit (in Anlage 1 genannten) Lebensmitteln, Wasser, Milcherzeugnissen
Einfuhr der in Anlage 2 Z 10–13 aufgezählten Gegenstände (zB Kunstgegenstände, Briefmarken und Antiquitäten)
Vermietung von Bücher, Zeitungen etc (Anlage 1 Z 33)
Lieferung von Kunstgegenständen
Verabreichung eines ortsüblichen Frühstücks in Zusammenhang mit Beherb...

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