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SWK 4-5, 5. Februar 2017, Seite 288

Erläuterungen zur Feststellungserklärung E 6

Allgemeines

Folgende Formulare stehen zur Verfügung:

  • E 6 – Feststellungserklärung,

  • E 6a – Beilage zur Feststellungserklärung für betriebliche Einkünfte,

  • E 6a-1 – (Zusätzliche) Beilage zum Formular E 6a,

  • E 6b – Beilage zur Feststellungserklärung für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,

  • E 6c – Beilage zur Feststellungserklärung für pauschalierte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,

  • E 61 – Beilage zur Feststellungserklärung (bei Beteiligung an einer weiteren Gemeinschaft).

Folgende Beilagen können zur Feststellungserklärung (E 6) bei den jeweiligen Einkunftsarten abgegeben werden:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
S. 289Einkünfte aus
Land-/Forstwirtschaft
selbständiger Arbeit
Gewerbebetrieb
Vermietung und Verpachtung
E 6a, E 6a­1 oder E 6c, E 61
E 6a, E 6a­1, E 61
E 6a, E 6a­1, E 61
E 6b, E 61

Die Steuererklärung zur Feststellung umfasst die Feststellungserklärung (E 6) mit den jeweils erforderlichen Beilagen (aus Platzgründen nicht abgedruckt). Es müssen somit stets das Formular E 6 und sämtliche jeweils erforderlichen Beilagen eingereicht werden.

Der Erklärung ist bei Bilanzierung eine Abschrift des Vermögensvergleichs (Bilanz) mit Gewinn- und Verlustrechnung anzuschließen, sofern diese Unterlagen nicht elektronisch übermittelt wer...

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