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SWK 4-5, 5. Februar 2017, Seite 264

Allgemeines zur Beilage E 1a-K

Was ist die Beilage E 1a-K?

Die Beilage E 1a-K ist eine Komprimierung der Beilage E 1a, die anstelle der Beilage E  1a verwendet werden kann, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen; sie enthält wesentlich weniger Kennzahlen als die Beilage E 1a. Die Kennzahleninhalte der Beilage E 1a-K stimmen mit denjenigen der Beilage E 1a überein. Der Inhalt der weggefallenen Kennzahlen geht in Kennzahl 9090 („Übrige Betriebseinnahmen“) bzw Kennzahl 9230 („Übrige Betriebsausgaben“) auf.

Das führt dazu, dass deren bisheriger Inhalt in der Kennzahl 9090 („Übrige Betriebseinnahmen“) bzw Kennzahl 9230 („Übrige Betriebsausgaben“) aufgeht.

Wann kann die Beilage E 1a-K verwendet werden?

Die Beilage E1a-K kann anstelle der Beilage E 1a verwendet werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

1.

Der Gewinn des Betriebs wird durch (vollständige) Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Pauschalierung (ausgenommen land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierung und Pauschalierung für Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändler) ermittelt.

2.

Die Summe der Betriebseinnahmen ohne Anlagenerträge bzw Entnahmewerte von Anlagevermögen (Summe der Kennzahlen 9040, 9050 und 9090) hat im betreffenden Kalenderjahr den Betrag von 30...

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