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Erläuterungen zum Formular E 1
Seite 1 der Einkommensteuererklärung
E1
Angaben zur Person
Außer dem Familiennamen und dem Vornamen ist auch die Sozialversicherungsnummer einzutragen. Durch die Versicherungsnummer ist die Person des Steuerpflichtigen eindeutig definiert. Es gibt wenige österreichische Steuerpflichtige, die keine Versicherungsnummer haben. Solche Steuerpflichtigen haben hier anstelle der Versicherungsnummer ihr Geburtsdatum anzugeben. Das Alter spielt zB eine Rolle bei der Anerkennung von Beiträgen zu Versicherungsverträgen (§ 18 Abs 1 Z 2 EStG).
Die Angaben über Familienstand und Datum der Änderung des Familienstandes können für die Zuerkennung des Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrags sowie für den Selbstbehalt bei außergewöhnlicher Belastung von Bedeutung sein.
Als Adresse ist die Wohnadresse (nicht die Betriebsadresse) anzugeben. Haben Sie mehrere Wohnungen, ist die Wohnung anzugeben, in der Sie sich überwiegend aufhalten. Die Angabe der Telefonnummer, unter der Sie tagsüber erreichbar sind, ermöglicht dem Finanzamt formlose Rückfragen.
Seite 2 der Einkommensteuererklärung
E2
Angaben zum (Ehe-)Partner
Außer dem Familiennamen und dem Vornamen ist auch die Sozialversicherungsnummer einzutragen. Durch die Versicher...