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SWK 4-5, 5. Februar 2017, Seite 203

Allgemeines zum Formular E 1

Das Formular E 1 hat acht Seiten. Zusätzlich dazu gibt es Erklärungsbeilagen, die je nach Bedarf zu verwenden sind:

  • E 1a – Beilage für betriebliche Einkünfte;

  • E 1a-K – Beilage für Kleinbetriebe;

  • E 1b – Beilage für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung;

  • E 1c – Beilage für pauschalierte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft;

  • E 1kv – Beilage für Einkünfte aus Kapitalvermögen;

  • E 11 – Beilage für Beteiligungseinkünfte;

  • L 1ab – Beilage zur Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen;

  • L 1k – Beilage für kinderbezogene Angaben;

  • L 1i – Beilage für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ohne Lohnsteuerabzug, Zusatzangaben bei Erfüllung bestimmter grenzüberschreitender Kriterien und für den Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs 4 EStG);

  • E 108c – Beilage zur Geltendmachung von Prämien.

Das Formular E 1 und die jeweils erforderlichen Beilagen bilden zusammen die Einkommensteuererklärung.

Das BMF bietet auf seiner Homepage die Steuerformulare für das Veranlagungsjahr 2016 zum Ausfüllen am Bildschirm, Speichern und nachfolgenden Ausdruck der ausgefüllten Erklärung an (www.bmf.gv.at/ Formulare). Das gilt nicht für die Formulare L 1, L 1k und L 1i (siehe dazu Seite 291).

Im Formular der Einkommensteuer...

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