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SWK 4-5, 5. Februar 2017, Seite 174

Erlässe, Informationen

1. Zinsersparnis 2017

Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs 2 Sachbezugswerte-VO beträgt für das Kalenderjahr 2017 1,5 % (, BMF-010222/0065-VI/7/2016).

2. Bausparprämie 2017

Gemäß § 108 Abs 1 EStG 1988 beträgt die Höhe der Bausparprämie für das Kalenderjahr 2016 1,5 % der prämienbegünstigt geleisteten Bausparkassenbeiträge (, BMF-010222/0065-VI/7/2016, BMF-AV 2016/183).

S. 175 3. Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2017

In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die Regelbedarfssätze anzuwenden. Die monatlichen Regelbedarfssätze werden jährlich per 1. Juli angepasst. Damit für steuerliche Belange unterjährig keine unterschiedlichen Beträge zu berücksichtigen sind, sind für das Jahr 2017 die Regelbedarfssätze für das gesamte Kalenderjahr 2017 heranzuziehen (, BMF-010222/0044-VI/7/2016, BMF-AV 2016/155)


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Altersgruppe
Regelbedarf
0–3 Jahre
200 Euro
3–6 Jahre
257 Euro
6–10 Jahre
331 Euro
10–15 Jahre
378 Euro
15–19 Jahre
446 Euro
19–25 Jahre
558 Euro

Achtung: Für die Veranlagung 2016 sind die Regelbedarfssätze für 2016 maßgebend, siehe dazu Anmerkung Ki 3, Seite 246.

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