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SWK 2, 10. Jänner 2017, Seite 89

Die Verfahrenshilfe in der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Gesetzgeber reagiert auf VfGH-Judikatur

Robert Rzeszut und Stefan Schury

Seit wird nach dem Abgabenänderungsgesetz 2016 (AbgÄG 2016), BGBl I 2016/117, ein Anspruch auf Verfahrenshilfe im Abgabenverfahren gewährt. Personen, die die Vertretung in einem Beschwerdeverfahren nicht aus ihrem notwendigen Unterhalt bestreiten können, haben daher das Recht auf die Beistellung eines kostenlosen Vertreters, wenn das Beschwerdeverfahren nicht offenkundig aussichtslos oder mutwillig beschritten wird.

1. Allgemeines zur Verfahrenshilfe vor Verwaltungsgerichten

Mit Erkenntnis vom hat der VfGH § 40 VwGVG iZm der Verfahrenshilfe im Verwaltungsstrafverfahren unter Berufung auf die Rechtsprechung des EuGH zu Menschenrechten als verfassungswidrig aufgehoben. § 40 VwGVG sah vor, dass einer Partei im Verwaltungsstrafverfahren unentgeltlich ein Verfahrenshilfeverteidiger beigestellt wird, wenn er außerstande ist, die Kosten der Verteidigung selbst zu tragen, und keine offenbare Mutwilligkeit oder Aussichtslosigkeit der Verfahrensführung vorlag. Nach Ansicht des VfGH schließe die alte Fassung in unzulässiger Weise Verfahrenshilfe in Verfahren aus, die keine Verwaltungsstrafverfahren sind. Die aufgehobene Norm trat mit Ablauf des außer Kraft.

Die Entscheidung des VfGH hat auch direkte Auswirkungen...

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