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SWK 2, 10. Jänner 2017, Seite 85

Neuerungen bei der Stabilitätsabgabe

Senkung der Abgabensätze – Deckelung mit dem Jahresergebnis – Einführung einer Sonderzahlung

Edeltraud Lachmayer

Mit wurde das Stabilitätsabgabegesetz geändert; einerseits wurden die Abgabensätze erheblich abgesenkt, andererseits wurde eine Deckelung der Beiträge mit dem Jahresergebnis der Kreditinstitute vorgesehen. Zusätzlich wurde eine Sonderzahlung eingeführt. Hintergrund für diese Neuerungen ist das geänderte wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Banken innerhalb Europas. Seit Einführung der Stabilitätsabgabe im Jahr 2011 wurden europarechtliche Vorschriften geschaffen, die zu einer Stabilisierung des Finanzsektors bei zukünftigen Finanzkrisen beitragen sollen. So sind die Banken verpflichtet, den europäischen Abwicklungsfonds zu dotieren, wodurch bereits 2015 eine Belastung von ca 200 Mio Euro für die österreichischen Kreditinstitute resultierte. Seit dem Jahr 2015 müssen die Banken darüber hinaus in den nationalen Einlagensicherungsfonds einzahlen, wodurch Kosten in Höhe von ca 150 Mio Euro pro Jahr entstehen. Durch die Dotierung dieser Fonds und die Entrichtung der Stabilitätsabgabe entstand eine Doppelbelastung der Banken, die die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Kreditinstitute innerhalb Europas und auch international beeinträchtigte.

Im Folgenden sollen die Änderungen, die mit dem Abgabenänd...

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