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Verdeckte Ausschüttung
Verkauft eine GmbH ihrem Geschäftsführer im März 2010 ein von ihr angeschafftes Geschäftslokal und erfolgt die Einbuchung im Rechenwerk der GmbH nicht vor dem Ende des Wirtschaftsjahres, reicht dies nicht für die Annahme einer verdeckten Ausschüttung aus. – (§ 8 Abs 2 KStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
( 2013/13/0072)