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SWK 32, 10. November 2016, Seite 1383

Verdeckte Ausschüttung

Verkauft eine GmbH ihrem Geschäftsführer im März 2010 ein von ihr angeschafftes Geschäftslokal und erfolgt die Einbuchung im Rechenwerk der GmbH nicht vor dem Ende des Wirtschaftsjahres, reicht dies nicht für die Annahme einer verdeckten Ausschüttung aus. – (§ 8 Abs 2 KStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

( 2013/13/0072)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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