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SWK 32, 10. November 2016, Seite 1381

Mini-Reform der Gewerbeordnung

Die im Ministerrat vom vereinbarte Gewerberechtsreform spiegelt den kleinsten gemeinsamen politischen Nenner wider: Alle Gewerbeanmeldungen sollen kostenlos bzw von Gebühren und Abgaben des Bundes befreit werden. Die freien Gewerbe werden erweitert, 19 von 21 bisher reglementierten Teilgewerben werden freigestellt. Der Gewerbeumfang bei den Nebenrechten soll deutlich erweitert werden – bei reglementierten Gewerben auf 15 %, bei freien Gewerben auf 30 %. Weiters soll es vereinfachte und schnellere Genehmigungsverfahren bei Betriebsanlagen mit geringem Gefährdungspotenzial geben. Die Veröffentlichungspflichten sollen erleichtert werden.

Gemäß dem One-Stop-No-Stop-Prinzip sollen schließlich automatisiert ausgeführte Prozesse dafür sorgen, dass man zB Namensänderungen oder einen Umzug nur mehr bei einer einzigen Behörde melden muss. Die GewO-Novelle soll den Bürgern ab das Recht auf elektronischen Verkehr im Rahmen von bundesgesetzlichen Verfahren zugestehen.

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