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SWK 31, 1. November 2016, Seite 1344

Gruppenbesteuerung

Das Erfordernis einer neuen Gruppenbildung löst nur im Fall einer Änderung, die nicht innerhalb einer Gruppe stattfindet, keine gleichheitsrechtlichen Bedenken aus. – (§ 9 Abs 5 KStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( 2013/13/0066)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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