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Geschäftsführervergütung: Zufluss
Rückwirkende Rechtsgeschäfte sind ungeachtet ihrer zivil-/unternehmensrechtlichen Zulässigkeit für den Bereich des Steuerrechts grundsätzlich nicht anzuerkennen. Rückzahlungen von zugeflossenen Geschäftsführervergütungen führen zu Einlagen in die GmbH. – (§ 4 Abs 3 EStG 1988), (Abweisung)
( 2013/15/0276; siehe Renner, SWK 25/2016, 1085)