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SWK 31, 1. November 2016, Seite 1333

Wichtige Änderungen im Erbrecht

Reform bringt erstmals Regelungen zum Verhältnis von Privatstiftung und Pflichtteilsrecht

Johannes Reich-Rohrwig

Nach Inkrafttreten der EU-Erbrechtsverordnung am steht nun das Inkrafttreten der zweiten, noch viel einschneidenderen Reform – der Erbrechtsreform – bevor: Mit tritt das Erbrechtsänderungsgesetz 2015 (ErbRÄG 2015) in Kraft. Diese knapp 300 Paragrafen umfassende Novelle zum ABGB modernisiert das Erbrecht in vielerlei Hinsicht.

1. Ein erster Überblick

  • In Bezug auf das gesetzliche Erbrecht stärkt die Reform die Rechtsstellung des Ehegatten im Verhältnis zu den Eltern und Vorfahren des Verstorbenen (dazu unten 3.).

  • Die Novelle ändert das Pflichtteilsrecht behutsam, aber doch zum Teil ganz wesentlich: „Schlupflöcher“ zur Umgehung des Pflichtteilsrechts werden geschlossen. Die „Gleichbehandlung“ aller Pflichtteilsberechtigten wird gestärkt, greift allerdings zugleich in Vertrauenspositionen von beschenkten Pflichtteilsberechtigten ein, die zu einem Zeitpunkt ein Geschenk erhalten hatten, als andere Pflichtteilsberechtigte (wie zB jüngere Geschwister; der Ehegatte aus zweiter Ehe) noch gar nicht vorhanden waren. Die Möglichkeit, dass der Erblasser oder das Gericht die Zahlung des Pflichtteils stundet oder Ratenzahlung gewährt, soll das „Hinauszahlen“ der Pflichtteilsberechtigten erleichtern un...

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