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SWK 31, 1. November 2016, Seite 1326

Anspruch auf Familienbeihilfe einer in Deutschland lebenden Studentin

Normen: §§ 2, 4, 5, 6 FLAG 1967.

Entscheidung: RV/7104471/2015, Revision zugelassen.

Erbringt der in Österreich wohnhafte und berufstätige Kindesvater keinerlei Unterhaltsleistungen gegenüber der in einem anderen EU-Mitgliedstaat lebenden und studierenden Tochter, geht der Anspruch auf Familienbeihilfe auf die Tochter (Halbwaise) über.

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