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SWK 31, 1. November 2016, Seite 1324

Gebrauchsüberlassung einer Wohnimmobilie durch eine Privatstiftung an den Stifter bzw Begünstigte

Prüfung der Angemessenheit

Normen: §§ 27 Abs 5 Z 7, 93 Abs 1 EStG 1988.

Entscheidung: 2013/15/0256.

(B. R.) – Eine Privatstiftung erwarb ein Grundstück um 288.000 Euro und errichtete darauf um 1.481.000 Euro ein Haus mit einer Gebäudefläche von ca 370 m2 (Garage inklusive Lagerräume 127,39 m2, Wohnraum 243,89 m2) und einer Terrassenfläche von ca 150 m2. Das Haus wurde 2006 weitgehend fertiggestellt und ab Juli 2006 an den Stifter und Stiftungsvorstandsmitglied vermietet, der es gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin, der Stifterin und Alleinbegünstigten, bewohnte.

Der UFS (, RV/0481-S/12; vgl dazu Schwaiger, UFSjournal 2013, 309) ging davon aus, dass die Stiftung auf dem erworbenen Grundstück ein exklusives, nach den Vorstellungen des Stifters und der Stifterin geplantes, hochwertig ausgestattetes Haus errichtet habe. Die durchschnittlichen Herstellungskosten für Einfamilienhäuser seien erheblich überschritten worden. Die Finanzierung sei ua durch Mittel erfolgt, die der Stifter der Stiftung zur Verfügung gestellt habe. Die Stiftung habe diese zur Verfügung gestellten Mittel als Darlehen und Mietvorauszahlung bilanziert und die daraus resultierende Verbindlichkeit mit Mieten saldiert. Die in den Jahre...

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