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SWK 31, 1. November 2016, Seite 1311

Der neue Anwendungserlass des BMF zur Kontenregistereinsicht und der Konteneinschau

Überblick und Praxisfragen

Lang und Lukas Maurer

Seit sind Auskünfte aus dem Kontenregister möglich. Um die Gleichmäßigkeit des Einsatzes der neuen Ermittlungsmaßnahme durch die Abgabenbehörden sicherzustellen, hat das BMF per Erlass Standards zur Durchführung von Kontenregistereinsicht und Konteneinschau festgelegt.

1. Allgemeines

Am wurde der Kontenregister- und Konteneinschau-Anwendungserlass in der Findok veröffentlicht. Der Erlass regelt die organisatorische Umsetzung des Kontenregister- und Konteneinschaugesetzes (KontRegG) durch die Finanzämter, Zollämter und die Großbetriebsprüfung im abgabenrechtlichen Bereich sowie die Anwendung im Finanzstrafverfahren. Als Anwendungserlass richtet sich dieser an die Behörden und legt allgemeine Standards bei der Anwendung der neu geschaffenen Möglichkeiten der Einsicht in das Kontenregister und der Konteneinschau fest.

1.1. Ziele des Anwendungserlasses

Im Zuge des KontRegG wurden für die Abgabenbehörden des Bundes neue Möglichkeiten für Prüfungen und Maßnahmen der Abgabensicherung geschaffen. Mit dem vorliegenden Anwendungserlass soll sichergestellt werden, dass

  • die im Kontenregister vorhandenen Informationen nach ökonomischen Grundsätzen gehandhabt und ausreichend genutzt werden;

  • standardisiert wie auch anlassbezogen von der Einsicht in das Kont...

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