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KESt-Rückerstattung bei beschränkt Steuerpflichtigen nach dem EU-Abgabenänderungsgesetz 2016
Verfahrensrechtliche Möglichkeiten
Das EU-Abgabenänderungsgesetz 2016 (EU-AbgÄG 2016) brachte insbesondere Änderungen im persönlichen Anwendungsbereich der beschränkten Steuerpflicht für inländische Zinsen mit sich. Dieser Beitrag diskutiert die unterschiedlichen verfahrensrechtlichen Möglichkeiten, die einem beschränkt Steuerpflichtigen mit KESt-belasteten Zinseinkünften zur Verfügung stehen.
1. § 98 Abs 1 Z 5 EStG idF EU-AbgÄG 2016
Beschränkt Steuerpflichtige unterliegen bereits seit mit inländischen Zinseinkünften dem KESt-Abzug iHv 25 % bzw 27,5 %. Diese Neuregelung wurde geschaffen, um die damals vorliegende unterschiedliche Behandlung beschränkt Steuerpflichtiger aus EU-Staaten und Drittstaaten zu beseitigen. Die sachliche Steuerpflicht knüpfte an den Zinsbegriff iSd EU-QuStG und schränkte diesen auf inländische Zinsen ein (siehe § 98 Abs 1 Z 5 lit b und e EStG idF AbgÄG 2014). Aufgrund des Auslaufens der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie und des damit verbundenen Umstiegs auf den automatischen Informationsaustausch war es nun notwendig, den ursprünglichen Zinsbegriff (iSd EU-QuStG) für die beschränkte Steuerpflicht neu zu definieren.
Nach wie vor sieht der persönliche Anwendungsbereich von § 98 Abs 1 Z 5 lit e Teilstrich 1 EStG idF EU-AbgÄG ...