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Einkommensteuerliche Änderungen bei den Grundstücken ab 2016
Weitgehende Einschränkungen bei der Abschreibung von Gebäuden
Seit der Neuordnung der Grundstücksbesteuerung im Jahr 2012 stehen Grundstücke im Fokus des Interesses. Zahlreiche Publikationen und Beiträge beschäftigen sich damit. Die Steuerreform 2016 nutzte die Grundstücksbesteuerung zur Gegenfinanzierung der Tarifsenkung und schränkte über weite Strecken die Abschreibungen bei Gebäuden ein.
In der Information vom , BMF-010203/0142-VI/6/2016, gab das BMF seine Rechtsansicht zu den ertragsteuerlichen Änderungen im Zusammenhang mit der Besteuerung von Grundstücken durch das Steuerreformgesetz (StRefG) 2015/2016 bekannt. Die wesentlichsten Aussagen in Bezug auf Abschreibungen werden im Folgenden dargestellt und einer kritischen Würdigung unterzogen.
1. Alle Änderungen im Überblick
Betriebsgebäude:
Einheitlicher AfA-Satz von grundsätzlich 2,5 %;
Wohnraumvermietung auf 1,5 % reduziert.
Vermietung und Verpachtung:
Neues gesetzliches Aufteilungsverhältnis für Grund und Boden und Gebäude 40 %/60 % mit Abweichungen laut Grundanteil-Verordnung (GrundanteilV) 2016.
Instandsetzung und Instandhaltung:
Verlängerung der Verteilungsfrist von 10 auf 15 Jahre.
Änderungen bei der privaten Grundstücksveräußerung ab 2016 (werden nicht näher besprochen):
Steuersatz 30 %;
Entf...