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Die neue BMF-Info zu § 23a EStG im Überblick
Hinweise zur praktischen Umsetzung
Ausgehend von einer Empfehlung der Steuerreformkommission 2014 wurden mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 (StRefG 2015/2016) die Verlustverwertungsmöglichkeiten beschränkt haftender Mitunternehmer durch Wiedereinführung des § 23a EStG eingeschränkt. Die Wartetastenregelung basiert auf § 23a EStG 1972 und § 15a dEStG und fokussiert auf „kapitalistische Mitunternehmer“. Bereits in den Gesetzesmaterialien wurde versucht, die Regelung umfassend aufzuarbeiten. Die nun veröffentlichte BMF-Info basiert einerseits auf den Gesetzesmaterialien, andererseits wurden Anregungen für eine möglichst praktikable Umsetzung aus der Begutachtung aufgegriffen.
1. Grundsätzliches und Anwendungsbereich
Die Info stellt zunächst in Punkt 1 die Eckpunkte des § 23a EStG wie folgt dar:
Betroffen sind nur natürliche Personen als Mitunternehmer.
Eine ausgeprägte Mitunternehmerinitiative kann die Wartetastenregelung trotz Haftungsbeschränkung ausschließen.
Maßgeblich sind nur Haftungsbeschränkungen gegenüber Dritten. Interne Haftungsbeschränkungen oder Regressvereinbarungen sind unschädlich.
Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens sind nicht zu berücksichtigen.
Verluste aus Sonderbetriebsausgaben sind jedenfalls ausgleichs- und vortragsfähig.
Das E...