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SWK 23-24, 20. August 2016, Seite 986

Die neue BMF-Info zu § 23a EStG im Überblick

Hinweise zur praktischen Umsetzung

Christoph Schlager

Ausgehend von einer Empfehlung der Steuerreformkommission 2014 wurden mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 (StRefG 2015/2016) die Verlustverwertungsmöglichkeiten beschränkt haftender Mitunternehmer durch Wiedereinführung des § 23a EStG eingeschränkt. Die Wartetastenregelung basiert auf § 23a EStG 1972 und § 15a dEStG und fokussiert auf „kapitalistische Mitunternehmer“. Bereits in den Gesetzesmaterialien wurde versucht, die Regelung umfassend aufzuarbeiten. Die nun veröffentlichte BMF-Info basiert einerseits auf den Gesetzesmaterialien, andererseits wurden Anregungen für eine möglichst praktikable Umsetzung aus der Begutachtung aufgegriffen.

1. Grundsätzliches und Anwendungsbereich

Die Info stellt zunächst in Punkt 1 die Eckpunkte des § 23a EStG wie folgt dar:

  • Betroffen sind nur natürliche Personen als Mitunternehmer.

  • Eine ausgeprägte Mitunternehmerinitiative kann die Wartetastenregelung trotz Haftungsbeschränkung ausschließen.

  • Maßgeblich sind nur Haftungsbeschränkungen gegenüber Dritten. Interne Haftungsbeschränkungen oder Regressvereinbarungen sind unschädlich.

  • Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens sind nicht zu berücksichtigen.

  • Verluste aus Sonderbetriebsausgaben sind jedenfalls ausgleichs- und vortragsfähig.

  • Das E...

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