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SWK 22, 1. August 2016, Seite 945

Steuerliche Neuerungen bei Vereinsfesten und Veranstaltungsbetrieben gewerblicher Art

Darstellung der Neuerungen und Zweifelsfragen

Clemens Klinglmair und Christoph Hofer

Kaum ein steuerliches Thema hat die Öffentlichkeit im ersten Halbjahr 2016 so stark beschäftigt wie die Auswirkungen der neuen Aufzeichnungspflichten durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 (StRefG 2015/2016) auf Feste von Körperschaften des öffentlichen Rechts (KöR), politischen Parteien und begünstigten Vereinen. Nach einem Sturmlauf hat das Parlament die bestehenden Regelungen mit dem EU-Abgabenänderungsgesetz 2016 (EU-AbgÄG 2016) entschärft und eine Reihe von Erleichterungen geschaffen, die in diesem Beitrag im Überblick dargestellt werden.

1. Grundlegende Änderungen

1.1. Vorgaben für Veranstaltungs-BgA von KöR

Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der steuerlichen Begünstigungen für Veranstaltungs-BgA von KöR in § 5 Z 12 lit a KStG stellen sich nach dem EU-AbgÄG 2016 wie folgt dar:

  • Der Betrieb besteht ausschließlich in der entgeltlichen Durchführung von geselligen oder gesellschaftlichen Veranstaltungen aller Art (zB Feste, Bälle, Feiern, Juxveranstaltungen, Heurigenausschank, Wandertage, Vergnügungs- und Sportveranstaltungen), und

  • diese Veranstaltungen müssen nach außen hin erkennbar zur materiellen Förderung eines bestimmten Zwecks iSd §§ 35, 37 und 38 BAO abgehalten werden, und

  • die Erträge aus der j...

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