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AgB: Kinderbetreuungskosten
Mit der Regelung des § 34 Abs 9 EStG will der Gesetzgeber Eltern durch die Absetzbarkeit von Betreuungskosten entlasten. Damit nimmt der Gesetzgeber aber auch auf das Wohl der Kinder Bedacht, indem er nur bestimmte qualifizierte Arten der Betreuung steuerlich fördert. Er stellt darauf ab, dass den Kindern eine Betreuung zukommen soll, bei der anzunehmen ist, dass sie den pädagogischen Erfordernissen entspricht. In diesem Zusammenhang mag zwar ein Praktikum belegen, dass sich eine Au-pair-Kraft bereits mit Kinderbetreuung beschäftigt hat, es kann aber nicht den Erwerb der von § 34 Abs 9 EStG 1988 geforderten pädagogischen Qualifikation nachweisen. – (§ 34 EStG 1988), (Abweisung)
( 2012/15/0211; siehe Blasl, SWK 3/2016, 141)