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SWK 16, 1. Juni 2016, Seite 756

Gesetzliche Verpflichtung zur Verrechnungspreisdokumentation

Dreiteiliges Dokumentationsmodell für multinationale Unternehmensgruppen

Esther Manessinger und Manuel Taferner

Am hat das BMF den Entwurf für das EU-Abgabenänderungsgesetz (EU-AbgÄG) 2016 in Begutachtung geschickt. Kernstück dieses Gesetzesvorschlags ist das neue Verrechnungspreisdokumentationsgesetz (VPDG). Gemäß Gesetzesentwurf ist eine Verrechnungspreisdokumentation nach den neuen Vorschriften grundsätzlich für Wirtschaftsjahre ab dem zu erstellen.

1. Verrechnungspreisdokumentationsbestimmungen in Österreich – Status quo

Bis dato waren die Verrechnungspreisdokumentationsvorschriften in Österreich nicht explizit gesetzlich geregelt. Die österreichischen Verrechnungspreisrichtlinien 2010 leiteten allerdings schon bisher aus den allgemeinen Aufzeichnungs- und Offenlegungspflichten der BAO eine Verpflichtung des Abgabepflichtigen zur Dokumentation von verrechnungspreisrelevanten Sachverhalten ab. Hinsichtlich des Umfangs und des Inhalts dieser Dokumentationspflichten wurde in den VPR 2010 auf Kapitel V und VIII der OECD Verrechnungspreisleitlinien für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen (OECD-VPL) sowie auf den EU-Verhaltenskodex zur Verrechnungspreisdokumentation für verbundene Unternehmen in der Europäischen Union (EU-TPD) verwiesen. Daneben waren noch einige EAS-Auskünfte relev...

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