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Erstattung der von einem Mitgliedstaat unionsrechtswidrig erhobenen Steuern
Das Unionsrecht ist dahin auszulegen, dass es einem System zur Erstattung einer unionsrechtswidrig erhobenen Steuer wie dem im Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht.
( Nicula, C-331/13)
Anmerkung: Die Erstattung einer unionsrechtswidrigen Umweltsteuer wurde versagt, weil eine später eingeführte Umweltgebühr diese überstieg.