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SWK 14-15, 20. Mai 2016, Seite 736

Erstattung der von einem Mitgliedstaat unionsrechtswidrig erhobenen Steuern

Das Unionsrecht ist dahin auszulegen, dass es einem System zur Erstattung einer unionsrechtswidrig erhobenen Steuer wie dem im Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht.

( Nicula, C-331/13)

Anmerkung: Die Erstattung einer unionsrechtswidrigen Umweltsteuer wurde versagt, weil eine später eingeführte Umweltgebühr diese überstieg.

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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