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Verlustabzugsbeschränkung nach § 2 Abs 2b EStG auch für beschränkt steuerpflichtige Körperschaften
Entscheidung: RV/3100185/2012.
Normen: § 2 Abs 2b EStG 1988; § 21 KStG 1988.
Die Verlustabzugsbeschränkung gemäß § 2 Abs 2b EStG war auch bei beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften anzuwenden. Dies ungeachtet dessen, dass die Anwendbarkeit dieser Bestimmung in § 21 KStG nicht wie für den Bereich der unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften in § 7 Abs 2 KStG explizit zum Ausdruck gebracht wurde.