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SWK 14-15, 20. Mai 2016, Seite 694

Durchführung des Kontenregister- und Konteneinschaugesetzes sowie des Kapitalabfluss-Meldegesetzes

BMF-Erlässe zur Auslegung und Umsetzung

Kürzlich wurden die Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Kontenregister- und Konteneinschaugesetzes (Kontenregister-Durchführungsverordnung – KontReg-DV) und die Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Kapitalabfluss-Meldegesetzes (Kapitalabfluss-Durchführungsverordnung – KapAbfl-DV) in BGBl II 2016/92 bzw BGBl II 2016/91 veröffentlicht. Begleitend dazu hat das BMF drei Erlässe zur Umsetzung des Kontenregisters bzw der Kapitalabfluss-Meldepflicht veröffentlicht, die wir im Folgenden im Volltext abdrucken. Zu den geplanten gesetzlichen Änderungen siehe Seite 702 f.

BMF-Erlass zur Durchführung des Kontenregister- und Konteneinschaugesetzes

Der gegenständliche Erlass regelt Fragen der Auslegung und Umsetzung des KontRegG. Die Abfrage des Kontenregisters und die Konteneinschau durch die Abgabenbehörden werden in einem gesonderten Organisationserlass geregelt.

1. Allgemeines

Am wurden mit BGBl I 2015/116 Änderungen des Bankwesengesetzes (BWG), das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz (KontRegG) sowie das Kapitalabfluss-Meldegesetz kundgemacht.

Im Zuge der Steuerreform wurden die Durchbrechung des Bankgeheimnisses und die Einrichtung des zentralen Kontenregisters als eine der wichtigsten Maßnahmen zur Gegenfinanzierung der Tarifreform ausgewiesen. Das zentrale Kontenregister wird den Abgabenbe...

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