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SWK 13, 5. Mai 2016, Seite 652

EU zieht (fast) alle Register im Kampf gegen Steuervermeidung

Von schwarzen Listen, Aktionsplänen und transparenter Unternehmensbesteuerung

(S. M.) – Nach medialen Enthüllungen rund um die sogenannten „Panama Papers“ wollen die EU-Mitgliedstaaten, namentlich Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Spanien, aber auch die Europäische Kommission die Gangart im Kampf gegen Steuerbetrug, Steuervermeidung und Geldwäsche deutlich verschärfen.

1. EU-weite schwarze Liste unkooperativer Drittstaaten

Die Europäische Kommission hat die Erstellung einer gemeinsamen schwarzen Liste unkooperativer Drittstaaten in ihre externe Strategie für eine effektive Besteuerung aufgenommen. Als „unkooperativ“ gelten hierbei Drittstaaten, welche die OECD-/G20-Maßnahmen gegen BEPS nicht übernehmen (wollen). Die Rahmenbedingungen und Kriterien sollen in diesem Jahr erarbeitet, eine entsprechende Liste soll 2017 veröffentlicht werden. Bis dato gibt es eine EU-weite Liste aus dem Jahr 2015, die allerdings bloß Drittstaaten enthält, die von mindestens zehn Mitgliedstaaten auf deren nationalen schwarzen Listen geführt werden. Diese jeweiligen Listen werden unabhängig voneinander und nach unterschiedlichen Kriterien erstellt. Darüber hinaus führen 15 Mitgliedstaaten keine derartigen Listen (darunter zB Österreich, Großbritannien oder Italien). Deutsch...

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