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SWK 13, 5. Mai 2016, Seite 647

Ergänzende Anschaffungskosten aus einem Kauf eines Mitunternehmeranteils und § 23a EStG

Eigenkapital 1 oder Eigenkapital 2?

Reinhold Beiser

§ 23a EStG idF Steuerreformgesetz 2015/2016 stellt die Praxis vor große Herausforderungen. Viele neue Fragen sind zu beantworten. Eine davon – ergänzende Anschaffungskosten aus einem Kauf eines Mitunternehmeranteils – wird systemkonsistent gelöst.

1. Die Frage

Wird ein Kommanditanteil (kapitalistischer Mitunternehmeranteil) gekauft, so stellt sich die Frage, wie ergänzende Anschaffungskosten und Fremdfinanzierungskosten des Erwerbers im Rahmen des § 23a EStG ab einzuordnen sind.

2. Die Systemrelevanz

Das ertragsteuerliche Eigenkapital ist aufzuspalten in ein Eigenkapital (EK) 1: Dieses EK 1 spiegelt das Verlustausgleichspotenzial auf Gesellschafterebene wider. Verluste eines kapitalistischen Mitunternehmers sind nach § 23a EStG ausgleichsfähig, solange die Verluste im EK 1 gedeckt sind. Insoweit sind die Verluste mit anderen Einkünften der Mitunternehmer ausgleichsfähig.

Sinkt das EK 1 durch Verluste ins Negative, werden die Verluste insoweit auf Wartetaste gelegt und sind mit künftigen Gewinnen aus der Beteiligung als kapitalistischer Mitunternehmer auszugleichen. Wird das EK 1 durch Einlagen aufgefüllt, werden Wartetastenverluste insoweit ausgleichsfähig.

Das Eigenkapital 2 (EK 2) erfasst dagegen das Sonderbetrieb...

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