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AgB: Erwerb von Todes wegen
Von einer wesentlichen Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit kann im Zusammenhang mit einer außergewöhnlichen Belastung nicht gesprochen werden, soweit eine Belastung in wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem Erwerb von Todes wegen steht und im Wert der übernommenen Vermögenssubstanz ihre Deckung findet. – (§ 34 Abs 1 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( Ro 2014/13/0038)