Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
USt: Ausfuhrlieferungen
Dass im Zusammenhang mit Ausfuhrlieferungen nachträglich erstellte Empfangsbestätigungen die Beweiskraft des Nachweises in Frage stellen können, ist ein allgemeines beweisrechtliches Problem, mit dem sich die Behörde im Rahmen der Beweiswürdigung zumindest auseinanderzusetzen hat. – (§ 7 Abs 4 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2012/13/0089)