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SWK 12, 20. April 2016, Seite 628

Anteilige Entstehung der Umsatzsteuerschuld bei Dauerleistungen in allen Voranmeldungszeiträumen?

Kritischer Blick auf die Verwaltungspraxis

Norbert Bramerdorfer und Dominik Stundner

Die österreichische Finanzverwaltung ist davon überzeugt, dass Dauerleistungen wie zB Bestandverträge grundsätzlich (dh von aus Praktikabilitätsgründen gewährten Ausnahmen abgesehen), unabhängig von einer gegenteiligen Abrechnungsmodalität, anteilig in allen Veranlagungszeiträumen erbracht werden, in denen die Leistung andauert. Auswirkungen hat dies für die nicht von den aufgezählten Ausnahmen erfassten Dauerleistungen, wie vor allem Bestandverträge (insb Mietverträge und Leasingverträge, die umsatzsteuerlich als Vermietung gelten), wenn Veranlagungsperioden ohne Abrechnungen vorgesehen sind. Dies kann neben Fällen, in denen generell eine Bezahlung erst am Ende der Dauerleistung vertraglich vorgesehen ist, zB auch dann vereinbart sein, wenn Unternehmer nur saisonal bedingte Einnahmen erzielen und die Ausgaben vertraglich auf diese saisonale Vereinnahmung abgestimmt sind. Auch in diesen muss von Unternehmern, die der Sollbesteuerung unterliegen, Umsatzsteuer gemäß den Veranlagungszeiträumen abgeführt und insoweit vorfinanziert werden. Diese für den Fiskus (durchaus günstige) Rechtsansicht soll im Folgenden einer kritischen Würdigung unterzogen werden.

1. Zeitpunkt der Ausführung ein...

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