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SWK 12, 20. April 2016, Seite 623

Vitaminpräparate und Nahrungsergänzungsmittel als außergewöhnliche Belastung

Entscheidung: 2013/15/0254.

Normen: §§ 34, 35 EStG 1988.

(B. R.) – Der Beschwerdeführer (Behinderungsgrad 60 % infolge Wirbelsäulensyndrom mit Funktionseinschränkung, beiderseitige Knieschmerzen ohne Bewegungseinschränkung, beiderseitige wiederkehrende Fußschmerzen, Gastritis) brachte vor dem VwGH hinsichtlich seiner entstandener Kosten für Vitaminpräparate und Nahrungsergänzungsmittel unter Vorlage einer ärztlichen Bestätigung vor, er habe aufgrund der behinderungsbedingt notwendigen Medikamenteneinnahme starke Magenschmerzen. Wegen der Gefahr einer Mangelernährung durch seine Schonkostdiät sei die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln und Vitaminpräparaten notwendig. Diese Präparate dienten unmittelbar der Linderung seiner Krankheit, die darauf entfallenden Aufwendungen seien daher als außergewöhnliche Belastungen Suchbegriff zu berücksichtigen.

Nicht jede auf ärztliches Anraten und aus medizinischen Gründen durchgeführte Gesundheitsmaßnahme führt zu einer außergewöhnlichen Belastung. Die Aufwendungen müssen vielmehr zwangsläufig erwachsen, womit es erforderlich ist, dass die Maßnahmen zur Heilung oder Linderung einer Krankheit nachweislich notwendig sind (

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