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SWK 12, 20. April 2016, Seite 615

Umbaukosten als außergewöhnliche Belastung (§ 34 EStG)

Aufwendungen für eine Terrassenerweiterung, einen Carport und eine Küche stellen auch dann keine außergewöhnlichen Belastungen dar, wenn der Grund des Umbaus eine Verbesserung der Lebensqualität des Behinderten ist. Diesen Aufwendungen steht ein Wertzuwachs am Gebäude gegenüber (Vermögensumschichtung) ( RV/5100264/2014).

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