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Haushaltshilfe und außergewöhnliche Belastung (§ 34 EStG)
Bei einem zu 60 % Körperbehinderten und einem frei verfügbaren Einkommen als alleinstehende Person von mehr als 3.400 Euro ist die Beschäftigung einer Haushaltshilfe im Ausmaß von vier Wochenstunden nicht außergewöhnlich ( 2013/15/0254, 0255).