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SWK 12, 20. April 2016, Seite 615

Wissenschaftspreis für Dissertation keine Einnahme (§ 22 EStG)

Ein Universitätsassistent erhielt für seine Dissertation einen Wissenschaftspreis in Höhe von rund 16.600 Euro. Im Erkenntnis vom , 2011/13/0060, hat der VwGH ausgesprochen, dass ein Stipendium für die Durchführung der Dissertation kein Entgelt darstellt. Das bloße Einreichen einer Dissertation für einen Preis stellt ebenfalls keine auf Erzielung von Einnahmen gerichtete Tätigkeit dar. Erst die Einräumung von Rechten an der Veröffentlichung oder Verwertung der Dissertation würde zu Einnahmen nach § 22 Z 1 lit a EStG führen ( 2013/15/0150; siehe Bergmann/Wödlinger, SWK 7/2016, 422).

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