Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 12, 20. April 2016, Seite 615

Schulderlass bei Vollpauschalierung (§ 17 EStG)

Bei einem Tierzucht- und Tiererhaltungsbetrieb gehören auch die Darlehen zum Betriebsvermögen. Schuldzinsen führen zu Betriebsausgaben und ein Schulderlass, soweit er betrieblich veranlasst ist, zu einer Betriebseinnahme. Auch bei einer Vollpauschalierung gehört ein Schulderlass als gemäß § 1 Abs 4 und § 13 Abs 1 LuF-PauschVO 2006 nicht erfasster „Vorgang“ zu den Betriebseinnahmen ( 2013/15/0148).

Daten werden geladen...