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SWK 12, 20. April 2016, Seite 614

Werbungskosten bei Ferienhaus mit Vermietung und Eigennutzung (§ 16 EStG)

Ein Steuerpflichtiger vermietete ein Ferienhaus, das er auch immer wieder selbst benutzte. Das BFG teilte die variablen Kosten nach dem Verhältnis der Tage der Eigennutzung zu den Tagen der Vermietung, die fixen Kosten hingegen im Verhältnis der S. 615 Eigennutzung zu den Gesamttagen auf (vgl ). Damit waren die Werbungskosten höher, und es entstand im Rahmen einer Liebhabereibeurteilung ein Gesamtüberschuss der Werbungskosten.

Der VwGH hält seine zum EStG 1072 ausgesprochene Rechtsmeinung der Zurechnung von Leerstandskosten nicht aufrecht. Bei einem Ferienhaus, das vermietet und auch selbst genutzt wird, sind die fixen Kosten nach dem Verhältnis der Eigennutzung zu den Tagen der Gesamtnutzung (Vermietung und Eigennutzung) aufzuteilen. Infolge damit geringerer Werbungskosten und Erzielung eines Gesamtüberschusses wurde das Vorliegen einer Einkunftsquelle anerkannt ( Ro 2015/13/0012).

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