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Nutzungsdauer von Containerbauten (§ 16 Abs 1 Z 8 lit e EStG)
Eine MEG vermietet ein Bürogebäude, das aus einem in Massivbauweise ausgeführten Stahlskeletttragwerk besteht, in das Modulcontainer eingeschoben werden. Die Modulcontainer bilden unstrittig eine bauliche Einheit mit dem Stahlskeletttragwerk, weil dieses ohne die Modulcontainer gar nicht nutzbar ist. Damit handelt es sich bei den Modulcontainern um unselbständige Bestandteile des Gebäudes, für die kein eigener AfA-Satz zur Anwendung kommt. Der AfA-Satz richtet sich damit nach der Nutzungsdauer des Stahlskelletttragwerks und kann mit 50 Jahren angesetzt werden ( 2012/15/0230).