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SWK 12, 20. April 2016, Seite 611

Das Eigenkapital 1 per 1. 1. 2016

§ 23a EStG im Übergang auf die neue Rechtslage

Reinhold Beiser

§ 23a EStG idF Steuerreformgesetz 2015/2016 stellt die Praxis vor große Herausforderungen. Viele neue Fragen sind zu beantworten. Eine davon – der Übergang auf die neue Rechtslage – wird systemkonsistent gelöst.

1. Die Frage

Wie ist das Eigenkapital (EK) 1 für kapitalistische Mitunternehmer im Übergang auf die neue Rechtslage zu ermitteln?

2. Zwei Beispiele

2.1. Positives steuerliches Eigenkapital

A ist eine natürliche Person und als Kommanditist (kapitalistischer Mitunternehmer) zu 10 % an einer KG beteiligt: Seine Haft- und Pflichteinlage (Fixkapital) ist in Höhe von +100.000 Euro voll einbezahlt. Sein steuerliches Eigenkapital beträgt +300.000 Euro: A hat 200.000 Euro Gewinnauszahlungsansprüche gegen die KG in seinem Sonderbetriebsvermögen: Die Forderung des Kommanditisten gegen seine KG auf Gewinnauszahlung ist ab der Feststellung des Jahresabschlusses der KG eine Verbindlichkeit der KG und eine Forderung des Kommanditisten in seinem Sonderbetriebsvermögen: Diese Forderung befindet sich im zivilrechtlichen und wirtschaftlichen Alleineigentum des Kommanditisten (und nicht im Gesamthandvermögen der KG).

Die Haft- und Pflichteinlage befindet sich im Gesamthandvermögen der KG und ist in der KG als...

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