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Mitarbeiterrabatte: Bei 1.000 Euro ist noch lange nicht Schluss
Was gilt bei Rabatten in unterschiedlicher Höhe?
Mit dem LStR-Wartungserlass 2015 hat das BMF versucht, einige strittige Punkte, ua bei den Mitarbeiterrabatten, klarzustellen. In der Praxis stellt sich weiterhin die Frage, was für den Freibetrag von 1.000 Euro nun zu berücksichtigen ist. Der Gesetzestext hat eine Lösung parat.
1. Der Mitarbeiterrabatt und seine Grenzen
Geldwerte Vorteile aus dem Dienstverhältnis sind kein Novum der Steuerreform 2015/2016. Neu hingegen ist die Ausnahme von der Steuerpflicht bei Erfüllung gewisser Voraussetzungen. Grundsätzlich kann festgehalten werden:
Mitarbeiterrabatte bis 20 % sind steuerfrei.
Mitarbeiterrabatte über 20 % unterliegen dem Freibetrag von 1.000 Euro pro Jahr und Mitarbeiter.
Hieraus scheint recht klar hervorzugehen, dass entweder 20 % oder, wenn mehr Rabatt eingeräumt wird, 1.000 Euro an steuerfreien Mitarbeiterrabatten zulässig sind.
2. Der Mix bei Mitarbeiterrabatten
Wie ist aber nun vorzugehen, wenn ein Dienstgeber bei mehreren Produkten verschiedene Rabatthöhen einräumt, die teilweise mehr, teilweise weniger als 20 % unter dem Vergleichspreis liegen?
Das Gesetz scheint in seinem Wortlaut eine Lösung zu bieten. Konkret ist § 3 Abs 1 Z 21 EStG zu entnehmen:
„[…]
c)Der Mitarbeiterrabatt ist steuerfrei, wenn er im Einzelfall