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Umfang und Grenzen der Rückwirkungen bei Umgründungen
VwGH: Enge Auslegung von Rückwirkungsfiktionen als Ausnahmebestimmungen
Das UmgrStG tritt als Sondersteuergesetz zum allgemeinen Ertragsteuerrecht hinzu und regelt somit nicht alle Tatbestände eigenständig. Da das Ertragsteuerrecht grundsätzlich rückwirkungsfeindlich ist, sind nach aktueller VwGH-Ansicht Rückwirkungsfiktionen des Umgründungssteuerrechts als Ausnahmebestimmungen nicht weit auszulegen ( 2012/13/0013). Überdies widerspricht die Verlagerung in der Privatsphäre eingetretener Verluste in die betriebliche Sphäre ertragsteuerrechtlichen Grundsätzen.
1. Ansicht der Abgabenbehörde
Laut einem Bericht über das Ergebnis einer Außenprüfung wurde zwischen einer GmbH als Geschäftsherrin und vier (zT als Treuhänder fungierenden) natürlichen Personen am ein Zusammenschlussvertrag nach Art IV UmgrStG zu einer atypisch stillen Gesellschaft abgeschlossen. Die atypisch stillen Gesellschafter leisteten Einlagen aus ihrem Privatvermögen in Form von Aktien. Die Aktienpositionen wurden mit dem Wert zum Zusammenschlussstichtag iHv ca 2 Mio Euro bewertet. Im Zuge der Bilanzerstellung wurde eine Teilwertberichtigung iHv rund 1,9 Mio Euro auf den rapide gesunkenen Kurswert zum von ca 145.000 Euro vorgenommen. Der Prüfer kam zum Ergebnis, im Steuerrecht gelte da...