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SWK 10, 1. April 2016, Seite 544

Schlussanträge in der Rechtssache C-493/14, Dilly’s Wellnesshotel GmbH

Auch der Generalanwalt ortet Verstöße gegen die Verpflichtungen der AGVO

Kurt Caspari

Am hat Generalanwalt Wahl die Schlussanträge in der Rs Dilly’s Wellnesshotel GmbH iZm dem Vorabentscheidungsersuchen des BFG zur Energieabgabenvergütung vorgetragen: Er ortet darin Verstöße gegen die Verpflichtungen der AGVO. Hier sollen die wesentlichen Aussagen der Schlussanträge kurz dargestellt werden, eine ausführliche Auseinandersetzung mit der Causa erfolgt im Zuge des Urteils des EuGH, das in den nächsten Wochen ergehen sollte.

1. Kontrollsystem für staatliche Beihilfen

Der Generalanwalt stellt bereits in seiner Einführung klar:

„Es ist allgemein anerkannt, dass die den Mitgliedstaaten nach den Verträgen obliegende Pflicht zur vorherigen Anmeldung aller Maßnahmen, mit denen eine neue Beihilfe eingeführt oder umgestaltet werden soll, ein Grundbestandteil des Kontrollsystems S. 545 auf dem Gebiet der staatlichen Beihilfen ist. Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass jede Lockerung dieser Pflicht in dem Bestreben, die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden und der Europäischen Kommission in bestimmten, genau definierten Fällen durch den Erlass von Maßnahmen der Verwaltungsvereinfachung im Rahmen der Gewährung einer Gruppenfreistellung zu erleichtern, eng auszulegen ist.

Dieses G...

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