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SWK 9, 20. März 2016, Seite 532

Deutsche Luftverkehrsteuer unionsrechtskonform

Das deutsche Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG) besteuert den gewerblichen Passagierluftverkehr seit 2011. Das LuftVStG ist zwar nach dem Urteil des BVerfG vom , 1 BvF 3/11, verfassungsgemäß. Fraglich blieb allerdings, ob das LuftVStG gegen das Unionsrecht verstößt, wie eine Fluggesellschaft geltend machte.

Der BFH verneint einen rechtserheblichen Verstoß gegen das EU-Recht, da es sich bei der Luftverkehrsteuer nicht um eine unionsrechtlich harmonisierte Verbrauchsteuer handelt. Es fehle an einer direkten Proportionalität zwischen Luftverkehrsteuer und Kraftstoffverbrauch. Die Luftverkehrssteuer werde nicht auf den Verbrauch von Flugturbinenkraftstoff erhoben. Besteuerungsgegenstand sei vielmehr der Abflug eines Fluggasts mit einem Flugzeug. Zwar bemesse sich die Steuer nach der Entfernung zum Zielort und damit nach einem Kriterium, das auch für den Kraftstoffverbrauch maßgeblich sei. Dieser Zusammenhang reiche aber für die Annahme einer Verbrauchsteuer nicht aus, da der Kraftstoffverbrauch je Fluggast von weiteren Faktoren wie Flugzeugtyp und Auslastung des Flugzeugs abhänge. Nach dem Urteil des BFH können sich Fluggesellschaften gegen die Besteuerung nach dem LuftVStG auch nicht ...

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