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SWK 9, 20. März 2016, Seite 527

Umsatzsteuer-Update: Aktuelles auf einen Blick

Gestzgebung – Rechtsprechung – Verwaltungspraxis

Mario Mayr

„Was gibt es Neues?“ – Dieser Nachrichtenüberblick bietet kurz und bündig alles Wissenswerte rund um die Umsatzsteuer für den Unternehmensalltag und die Beratungspraxis.

1. Steuerbefreiung für als Anlagegold anerkannte Goldmünzen

Gemäß § 6 Abs 1 Z 8 lit j UStG 1994 ist ua die Lieferung von Goldmünzen, die

  • einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel aufweisen,

  • nach dem Jahr 1800 geprägt wurden,

  • in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und

  • üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 % übersteigt,

echt von der Umsatzsteuer befreit.

Die VO BGBl II 2016/39 vom enthält in ihrer Anlage ein Verzeichnis jener Goldmünzen, die die Kriterien dieser Steuerbefreiung im Kalenderjahr 2016 jedenfalls erfüllen.

2. Steuersatz iZm Fotobüchern

Das BMF hat am eine Information (BMF-010219/0055-VI/4/2016) zum Steuersatz iZm der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Fotobüchern veröffentlicht (Volltext siehe bereits SWK 8/2016, 483). Die dort genannten Fotobücher tarifieren in die Position 4911 91 00 der Kombinierten Nomenklatur. Auf die Lieferung und die Einfuhr dieser Fotobücher kommt ab der Steuersatz von 20 % zur Anwendung, da die Position...

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