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SWK 9, 20. März 2016, Seite 504

Abschreibungsvolumen versus Abschreibungsbasis bei Betriebsaufgabe

Indirekte Besteuerung stiller Reserven über Umwege?

Alois Pircher

Durch die begünstigte Betriebsaufgabe sollen die stillen Reserven im Gebäude unter gewissen Voraussetzungen nicht besteuert werden. Erfolgt eine ertragsteuerliche Vermietung symbolisch eine Sekunde nach Betriebsaufgabe (unter Annahme der identen Entnahmewerte, stillen Reserven und Buchwerte), so können durch neue Interpretation der gesetzlichen Regelung des § 24 Abs 6 EStG iVm § 16 Abs 1 Z 8 EStG unsachliche Konstellationen entstehen, wie das VwGH-Erkenntnis vom , 2013/15/0169, zeigt: Werden bisher als unversteuerte Reserven angesehene und begünstigungswürdige stille Reserven jetzt durch die Neuinterpretation der Abschreibungsbasis über einen Umweg doch wieder versteuert?

1. Sachverhalt

Ein Steuerpflichtiger erzielte Einkünfte aus Gewerbebetrieb und überführte im Rahmen einer Betriebsaufgabe das Gebäude ins Privatvermögen und nahm die Begünstigung des § 24 Abs 6 EStG in Anspruch. Unmittelbar nach Betriebsaufgabe wurde das Gebäude zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verwendet. Die Fortführung der Berechnung der Abschreibung von den ursprünglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten wurde von der Behörde, bezugnehmend auf § 24 Abs 6 EStG, verneint. Der Restbuchwert zum Zeitpunkt der Entnahme (steuerlicher Wertansatz minus u...

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