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SWK 8, 10. März 2016, Seite 492

Liegenschaft: Kaufpreis

Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH hat dieAufteilung eines Kaufpreises einer bebauten Liegenschaft nach streng objektiven Maßstäben zu erfolgen. Diese Aufteilung hat auch bei Erwerb mehrerer Liegenschaften zu erfolgen. – (§ 30 Abs 2 Z 1 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( Ro 2014/13/0008)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Dr. Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Prof. Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dr. Dietmar Aigner, Dr. Gernot Aigner und Dr. Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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