Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Anforderungen an Ausbildungsveranstaltungen für Rechtsanwaltsanwärter
Der VwGH hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, welche Anforderungen Veranstaltungen erfüllen müssen, um als – für die Ausübung der Tätigkeit als Rechtsanwalt verpflichtende – Ausbildungsveranstaltungen anerkannt zu werden. Nach Auffassung des Höchstgerichts sollen Ausbildungsveranstaltungen nach den Vorgaben des Gesetzes das Ziel verfolgen, die für die Ablegung der Rechtsanwaltsprüfung und für die anschließende Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln. Die Ausbildung ist daher so zu gestalten, dass ein breit gestreutes Grundlagenwissen verbunden mit entsprechenden praktischen Fähigkeiten vermittelt wird. Das hindert Rechtsanwaltsanwärter zwar nicht daran, sich schon im Rahmen ihrer Ausbildung auf ein bestimmtes, allenfalls eng begrenztes juristisches Fachgebiet zu spezialisieren. Ausbildungsveranstaltungen können nach ihrer Zielsetzung aber keine solchen sein, die punktuelles Fachwissen in einigen spezialisierten Bereichen vermitteln, auch wenn es sich dabei um Zivil- oder Strafrecht oder öffentliches Recht handelt. Im konkreten Fall hatte das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich das Vorliegen der Anerkennungsvoraussetzungen für den „Gmundne...