Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 8, 10. März 2016, Seite 484

Verbindliche Auskünfte durch das Finanzamt zur Schaffung von Planungssicherheit

Ein Plädoyer für die zeitgerechte Steuerauskunft

Josef Schlager

Das Thema „Auskünfte des Finanzamtes“ ist gegenwärtig sowohl in Beiträgen von Tageszeitungen zu finden als auch in komplexen analytischen wissenschaftlichen Arbeiten über den Zusammenhang von Investitionsentscheidungen von Unternehmen und Auskünften. In Österreich gibt es grundsätzlich mehrere Möglichkeiten, Auskünfte von der Finanzverwaltung zu erlangen: gesetzlich vorgesehene Auskünfte im Lohnsteuerbereich (§ 90 EStG) und Zollauskünfte (Art 11, 12 Zollkodex), weiters ist hier auf das Auskunftspflichtgesetz (BGBl 1987/287) hinzuweisen, die klassischen Steuerauskünfte nach „Treu und Glauben“, die für den Ansuchenden bzw seinen Berater regelmäßig ausreichende Sicherheit bringen, wenn sie von der zuständigen Abgabenbehörde erteilt werden, und das „Advance Ruling“ (nach § 118 BAO).

1. Planungssicherheit und Investitionsanreiz

Es kann vorkommen, dass in der Praxis Projekte, die den Wirtschaftsaufschwung fördern könnten, nicht umgesetzt werden, wenn Auskunftsersuchen abgelehnt werden oder nicht zeitgerecht erfolgen, da ein zusätzliches Steuerrisiko zum wirtschaftlichen Handlungsrisiko nicht tragbar erscheint. Wirtschaftspolitisch sind die Auskünfte insbesondere zur Förderung von Investitionen der Unternehmen einsetzbar; dies kö...

Daten werden geladen...